Technik & Recht
Wie VAREEN Besuche misst
VAREEN misst, welche Inhalte einer Website gefunden und gelesen werden - und ob KI-Systeme sie zitieren. Wie viel dabei über einzelne Besucher erfasst wird, entscheiden Sie je Projekt: von der klassischen, einwilligungspflichtigen Wiedererkennung bis zur reinen Aufrufzählung ohne jede Wiedererkennung.
Diese Seite beschreibt vollständig, was in welcher Betriebsart passiert, was gespeichert wird und was nicht - und wie das rechtlich einzuordnen ist, einschließlich der strittigen Punkte.
Inhalt
- Warum Besuchsmessung im KI-Zeitalter zählt
- Grundprinzip
- Die vier Betriebsarten im Vergleich
- Die Betriebsarten im Detail
- Was gespeichert wird - und was nie
- Rechtliche Einordnung
- Ist das Fingerprinting?
- Was sich von außen überprüfen lässt
- Widerspruch, DNT und GPC
- Bots und KI-Crawler
- Aufbewahrung und Datensparsamkeit
- Umsetzung in der Datenschutzerklärung
Warum Besuchsmessung im KI-Zeitalter zählt
Wenn KI-Assistenten Fragen direkt beantworten, verschiebt sich etwas Grundlegendes: Die Marke wird genannt, ohne dass jemand klickt. Reichweite entsteht dann außerhalb der eigenen Website - und die klassische Statistik zeigt einen Rückgang, der in Wahrheit eine Verlagerung ist.
Genau deshalb wird die Besuchsmessung wichtiger, nicht unwichtiger. Vier Gründe:
- Sichtbarkeit ist nicht Wirkung. Dass ein Modell Ihre Seite zitiert, sagt nichts darüber, ob daraus jemand kommt. Erst die Verbindung von Zitat und Besuch zeigt, welche Erwähnungen tragen - und welche nur gut aussehen.
- Zwei Publika, dieselbe Seite. Inhalte werden von Menschen gelesen und von KI-Crawlern abgerufen. Eine Seite, die kein KI-Crawler je abruft, kann nicht zitiert werden; eine Seite, die zitiert wird, aber niemanden erreicht, ist totes Inventar. Beide Befunde entstehen nur, wenn man beide Zugriffsarten misst.
- Die Herkunft wird unschärfer. Ein Teil des Verkehrs aus KI-Assistenten kommt ohne Referrer an und landet in »direkt«. Was dann bleibt, ist das Verhalten: Verweildauer und Scrolltiefe zeigen, ob eine Seite die Frage beantwortet hat, mit der jemand ankam.
- Content-Entscheidungen brauchen die Gegenprobe. Welche Seite ausgebaut, zusammengelegt oder gelöscht gehört, lässt sich weder aus Zitaten allein noch aus Besuchen allein ableiten - sondern nur aus beidem nebeneinander.
Daraus folgt der Anspruch an diese Messung: so viel Aussagekraft wie nötig, so wenig Personenbezug wie möglich. Nichts von dem oben Genannten verlangt, einzelne Personen über Wochen hinweg wiederzuerkennen. Deshalb gibt es die konsentfreien Betriebsarten - und deshalb reicht für viele Fragestellungen bereits die zurückhaltendste von ihnen.
Grundprinzip
Auf der zu messenden Website wird ein kleines JavaScript eingebunden. Es meldet je Seitenaufruf einige Angaben an den VAREEN-Server - mehr nicht. Es gibt keine Weitergabe an Werbenetzwerke, keine Datenanreicherung durch Dritte und keine websiteübergreifende Verfolgung. Die Daten liegen ausschließlich in Ihrem Projekt.
Zusätzlich gibt es einen <noscript>-Pixel, damit auch Besucher mit blockiertem JavaScript sowie Crawler sichtbar werden. Der Pixel folgt denselben Regeln wie das Skript: Ist die Betriebsart »Aus« gewählt oder liegt ein Widerspruch vor, wird nichts gespeichert.
Der Unterschied zwischen den Betriebsarten liegt in einer einzigen Frage: Woher weiß der Server, dass zwei Seitenaufrufe zusammengehören? Genau daran hängt auch die rechtliche Bewertung.
Die vier Betriebsarten im Vergleich
| Standard | Konsentfrei | Nur Seitenaufrufe | Aus | |
|---|---|---|---|---|
| Wiedererkennung | auf dem Endgerät (localStorage) |
serverseitig, tagesbezogen | keine | keine |
| Speicherung auf dem Endgerät | ja | nein | nein | nein |
| Cookie-Banner nötig | ja | nein | nein | nein |
| Wiederkehrende Besucher | ja, über Tage | nein (tagesbezogen) | nein | — |
| Sitzungen, Pfade, Ein-/Ausstiege | ja | ja | nein | — |
| Seitenaufrufe, Referrer, Sprache, Gerätetyp | ja | ja | ja | — |
| Verweildauer, Scrolltiefe | ja | ja | ja | — |
| Bot- und KI-Crawler-Erfassung | ja | ja | ja | — |
| Rechtsgrundlage | Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG) |
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
— |
Die Betriebsart wird je Projekt eingestellt und wirkt ab dem nächsten Seitenaufruf. Ein Wechsel ändert nichts an bereits erfassten Daten.
Die Betriebsarten im Detail
Standard Einwilligung nötig
Beim ersten Besuch legt das Skript eine Zufallskennung im localStorage des Browsers ab (_som_vid) und eine kurzlebige Sitzungskennung im sessionStorage (_som_sid). Kommt dieselbe Person später wieder, wird die Kennung ausgelesen - so entstehen wiederkehrende Besucher und Verläufe über mehrere Tage.
Weil dabei auf dem Endgerät gespeichert und von dort gelesen wird, ist dieser Modus nach § 25 Abs. 1 TDDDG einwilligungspflichtig - unabhängig davon, dass es kein Cookie im technischen Sinne ist. Die Norm erfasst jede Speicherung auf und jeden Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung. VAREEN bringt dafür ein eigenes, konfigurierbares Consent-Banner mit; alternativ lässt es sich in ein vorhandenes Consent-Management einbinden.
Grenze der Wiedererkennung. localStorage selbst läuft nie ab. Die Browser setzen aber eigene Grenzen: Safari löscht per Intelligent Tracking Prevention skriptgeschriebenen Speicher nach 7 Tagen ohne Interaktion mit der Website - das betrifft auch alle iOS-Browser, die technisch WebKit sind. Im privaten Modus endet die Wiedererkennung mit der Sitzung. In Chrome und Edge bleibt sie unbegrenzt. »Wiederkehrende Besucher« ist deshalb eine Untergrenze, keine vollständige Zahl - bei Apple-lastigen Zielgruppen deutlich niedriger.
Konsentfrei (Server-Signatur) ohne Banner
Das Skript speichert nichts auf dem Endgerät - kein Cookie, kein localStorage, kein sessionStorage. Die Wiedererkennung entsteht stattdessen auf dem Server: Aus der IP-Adresse und der Browserkennung - beides sendet jeder Browser ohnehin bei jedem Aufruf mit - wird per HMAC-SHA256 eine pseudonyme Signatur berechnet. Der Schlüssel dafür wechselt täglich.
Die IP-Adresse wird nicht gespeichert, ebensowenig die vollständige Browserkennung. Weil der Schlüssel rotiert, ist eine Verkettung über Tage hinweg technisch ausgeschlossen: Um die Signatur von gestern zuzuordnen, bräuchte man den Schlüssel von gestern und die ursprüngliche IP - beides existiert nicht mehr.
Was das kostet: »Besucher« ist tagesbezogen. Wer an drei Tagen kommt, zählt dreimal. Erhalten bleiben Sitzungen (30-Minuten-Fenster), Besucherpfade, Ein- und Ausstiege, Verweildauer, Scrolltiefe und Events. Genau dieser Verzicht ist der Grund, warum keine Einwilligung nötig ist; beides zusammen geht prinzipbedingt nicht.
Zwei Genauigkeitsstufen stehen zur Wahl:
- Genau - die vollständige Browserkennung geht in die Berechnung ein (gespeichert wird sie nicht). Trennt mehrere Geräte hinter derselben IP zuverlässig, etwa in Büros, Hochschulen oder hinter NAT.
- Datensparsam - nur Browser, Hauptversion und Gerätetyp fließen ein. Minorversionen, Build-Nummern und Gerätemodelle bleiben außen vor, die Unterscheidungsfläche ist also kleiner. Dafür zählen Personen mit gleichem Browser hinter derselben IP als ein Besucher.
Nur Seitenaufrufe ohne Banner
Die zurückhaltendste Messung mit Daten: Es wird nur gezählt, welche Seite wann aufgerufen wurde - wie eine klassische Auswertung von Server-Protokolldateien. Es findet überhaupt keine Wiedererkennung statt: nichts auf dem Endgerät und auch serverseitig keine Signatur. Die IP wird gar nicht erst zu einem Pseudonym verrechnet.
Erhalten bleiben Seitenaufrufe, Zeitverlauf, Referrer (ohne Parameter), Sprache, Gerätetyp, Verweildauer und Scrolltiefe je Aufruf sowie die vollständige Bot- und KI-Crawler-Erfassung. Verweildauer und Scrolltiefe funktionieren weiterhin, weil sie über eine Zufallszahl je Seitenaufruf zugeordnet werden, die nur Anfang und Ende desselben Aufrufs verbindet und danach gegenstandslos ist.
Es entfallen: Besucher, Sitzungen, Besucherpfade, Ein- und Ausstiege, Absprungrate. Diese Kennzahlen stehen dann auf 0 - sie werden nicht geschätzt. Sinnvoll ist dieser Modus, wenn nur interessiert, welche Inhalte gefunden und gelesen werden, und man jede Diskussion über Wiedererkennung vermeiden möchte.
Aus
Es wird nichts erfasst - auch dann nicht, wenn das Skript noch auf der Website eingebunden ist. Eingehende Meldungen werden serverseitig verworfen, nicht gespeichert.
Was gespeichert wird - und was nie
In den messenden Betriebsarten wird je Seitenaufruf abgelegt:
- Zeitpunkt und aufgerufene Seite (vollständige URL, einschließlich Parametern wie
utm_source- sie werden für die Kampagnen-Auswertung gebraucht) - verweisende Seite ohne Parameter - dort landen sonst Suchbegriffe, Tokens oder Klarnamen
- generalisierte Angaben zu Browser, Betriebssystem und Gerätetyp, etwa
Chrome/125 Windows - Spracheinstellung des Browsers
- Verweildauer und maximale Scrolltiefe
- optional: Verweildauer je Art von Inhaltselement (Überschrift, Absatz, Bild) - erfasst werden Elementtyp und Dauer, kein Inhalt
- optional: definierte Ereignisse (etwa Klick auf einen Button) und Klicks auf Links zu anderen Websites (nur der Ziel-Host)
Nicht gespeichert wird in keiner Betriebsart:
- die IP-Adresse
- die vollständige Browserkennung von Besuchern (bei Bots bleibt sie erhalten - dort ist sie diagnostisch nötig und ohne Personenbezug)
- Namen, E-Mail-Adressen oder Formularinhalte
- Mauskoordinaten, Tastatureingaben oder Bildschirmaufzeichnungen
- Parameter der verweisenden Seite
Es findet keine Profilbildung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt, und es werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO verarbeitet.
Rechtliche Einordnung
Rechtlich sind zwei Ebenen zu trennen, die oft vermischt werden.
Ebene 1: § 25 TDDDG - das Endgerät
§ 25 Abs. 1 TDDDG (Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie) verlangt eine Einwilligung für das Speichern von Informationen auf der Endeinrichtung und für den Zugriff auf dort bereits gespeicherte Informationen. Entscheidend ist nicht, ob es ein Cookie ist - localStorage, sessionStorage und vergleichbare Techniken sind gleichermaßen erfasst.
- Standard: speichert und liest auf dem Endgerät → einwilligungspflichtig.
- Konsentfrei und Nur Seitenaufrufe: speichern nichts und lesen nichts aus → § 25 TDDDG greift nicht. Es bleibt allein die DSGVO-Frage.
Der Widerspruchs-Merker (siehe unten) liegt zwar im localStorage, ist aber nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG unbedingt erforderlich, um den ausdrücklichen Wunsch des Nutzers umzusetzen - und damit selbst einwilligungsfrei.
Ebene 2: DSGVO - die Verarbeitung
Auch ohne Endgeräte-Zugriff bleibt die Verarbeitung an sich zu rechtfertigen. In den konsentfreien Betriebsarten stützt sie sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO - berechtigtes Interesse an der statistischen Auswertung der Websitenutzung. Für die Interessenabwägung sprechen: keine Cookies, keine gespeicherte IP, kein websitesübergreifendes Tracking, keine Zusammenführung mit anderen Datenquellen, keine Profilbildung, kurze Wiedererkennungsdauer und eine jederzeitige Widerspruchsmöglichkeit.
Die Verarbeitung ist in einer Datenschutzerklärung transparent zu machen (Art. 13 DSGVO); ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO besteht und wird technisch unterstützt.
Was strittig ist - und das offen gesagt. Die Einordnung des konsentfreien Modus folgt dem Vorbild etablierter Anbieter und ist gut vertretbar. Sie ist aber nicht unumstritten:
- Die Leitlinien 2/2023 des Europäischen Datenschutzausschusses zum technischen Anwendungsbereich von Art. 5 Abs. 3 ePrivacy legen den Begriff des »Zugriffs auf Informationen im Endgerät« weit aus. Vertreten wird auch, dass bereits das Auslösen einer Übermittlung durch clientseitigen Code darunterfallen könne.
- Die Datenschutzkonferenz hat sich kritisch zu »cookieless tracking« geäußert, wenn dabei faktisch doch eine Wiedererkennung erfolgt.
- Eine höchstrichterliche Klärung genau dieser Konstellation - serverseitige, täglich rotierende Signatur ohne Endgeräte-Zugriff - steht aus.
Wer diese Unsicherheit ganz vermeiden will, wählt »Nur Seitenaufrufe«: Dort gibt es keine Wiedererkennung, über die sich streiten ließe.
Dies ist keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt, was die Software technisch tut. Ob die Verarbeitung in Ihrem konkreten Fall auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden kann, ist eine rechtliche Bewertung - bitte vor einer Zusage an Kunden anwaltlich prüfen lassen.
Ist das Fingerprinting?
Eine berechtigte Frage, denn die Signatur wird aus IP und Browserkennung gebildet. Die ehrliche Antwort: Es ist verwandt, aber nicht dasselbe. Der Vergleich im Einzelnen:
| Klassisches Device-Fingerprinting | VAREEN, konsentfrei | |
|---|---|---|
| Merkmale | Dutzende, aktiv ausgelesen: Canvas, WebGL, Schriften, Audio, Bildschirm, Zeitzone, Plugins … | zwei, die der Browser ohnehin sendet: IP und Browserkennung |
| Zugriff auf das Endgerät | ja - es werden gezielt Eigenschaften abgefragt | nein - nichts wird ausgelesen |
| Stabilität | Monate bis Jahre | ein Tag (Schlüssel rotiert) |
| Websitesübergreifend | ja, das ist der Zweck | nein, je Projekt getrennt |
| Zweck | Wiedererkennung von Personen, oft für Werbung | Zählung von Sitzungen innerhalb eines Tages |
Der entscheidende Unterschied liegt in Stabilität und Reichweite: Ein Fingerprint ist darauf angelegt, dieselbe Person möglichst lange und über viele Websites hinweg wiederzuerkennen. Die Signatur ist auf einen Tag und ein Projekt begrenzt und danach nicht mehr auflösbar. Wer das dennoch als Fingerprinting-nah einordnet, liegt nicht falsch - deshalb steht die Betriebsart »Nur Seitenaufrufe« zur Verfügung.
Was sich von außen überprüfen lässt
Vertrauen sollte nicht auf Zusagen beruhen. Ein Teil der Angaben lässt sich mit den Entwicklerwerkzeugen jedes Browsers selbst nachprüfen - ein anderer Teil nicht, weil er serverseitig stattfindet. Auch das gehört gesagt:
| Angabe | Prüfbar | Wie |
|---|---|---|
| Keine Cookies | ja | Programme → Cookies bleibt leer |
Kein localStorage/sessionStorage | ja | Programme → Lokaler Speicher bleibt leer |
| Keine Kennung im Datenpaket | ja | Netzwerkanalyse: Aufruf an /api/track, Felder vid/sid sind leer |
| Quelltext des Messcodes | ja | /api/track.js ist frei abrufbar und lesbar |
| Widerspruch wirkt | ja | nach dem Widerspruch werden keine Aufrufe mehr gesendet |
| IP wird nicht gespeichert | nein | serverseitig - nur über Vertrag, Dokumentation oder Audit belegbar |
| Schlüssel wechselt täglich | nein | ebenso serverseitig |
| Aufbewahrungsdauer | nein | ebenso serverseitig |
Ein vollständiges Datenpaket im konsentfreien Modus sieht so aus - vid und sid sind leer, weil der Server die Zuordnung selbst bildet und clientseitige Angaben bewusst verwirft:
{"t":"<Kennung der Website>","u":"https://beispiel.de/seite","r":"","vid":"","sid":"","pvid":"mrxdw7jaisyka1","lang":"de-DE"}
Widerspruch, DNT und GPC
Auf jeder gemessenen Website stehen drei Funktionen bereit, die sich an einen Link oder Button in der Datenschutzerklärung hängen lassen:
vareenTracking.optOut()- Widerspruch einlegen, es wird nichts mehr gesendetvareenTracking.optIn()- Widerspruch zurücknehmenvareenTracking.status()- aktuellen Zustand abfragen
Der Widerspruch gilt für dieses Gerät und diesen Browser. Werden die Browserdaten gelöscht, muss er erneut erklärt werden - eine geräteübergreifende Speicherung wäre gerade das, was hier vermieden werden soll.
Unabhängig davon werden die Browsersignale Do Not Track (DNT) und Global Privacy Control (GPC) automatisch beachtet: Ist eines davon aktiv, findet in keiner Betriebsart eine Erfassung statt. Zusätzlich lassen sich je Projekt IP-Bereiche und Domains ausnehmen, etwa das eigene Büro oder Test-Systeme.
Bots und KI-Crawler
Ein wesentlicher Zweck von VAREEN ist die Frage, welche KI-Systeme welche Inhalte abrufen - GPTBot, ClaudeBot, PerplexityBot, Googlebot und andere. Diese Erfassung betrifft Maschinen, nicht Personen: Gespeichert werden Bot-Name, abgerufene URL und Zeitpunkt. Bei Bots bleibt die vollständige Kennung erhalten, weil sie zur Unterscheidung nötig ist und keinen Personenbezug aufweist.
Crawler führen meist kein JavaScript aus. Für die vollständige Erfassung gibt es daher serverseitige Kollektoren (WordPress, TYPO3, PHP, Cloudflare Worker), die den Aufruf melden. Die Bot-Erfassung ist von der Betriebsart unabhängig - außer bei »Aus«.
Aufbewahrung und Datensparsamkeit
Die Aufbewahrungsdauer wird je Projekt eingestellt; danach werden die Daten automatisch gelöscht. Für Besuchsdaten empfehlen wir 90 Tage - das reicht für Quartalsvergleiche und hält den Bestand klein. Längere Zeiträume sollten begründet sein.
Datensparsamkeit ist an mehreren Stellen fest eingebaut und nicht abschaltbar: Die Browserkennung wird vor dem Speichern generalisiert, Referrer werden von Parametern befreit, und im konsentfreien Modus verwirft der Server clientseitig gesendete Kennungen, statt ihnen zu vertrauen.
Umsetzung in der Datenschutzerklärung
Für die konsentfreien Betriebsarten liegt ein fertiger Textbaustein bereit, den Sie in Ihre Datenschutzerklärung übernehmen können - mit Platzhaltern für Anbieter und Aufbewahrungsdauer, einem Beispiel für den Widerspruchs-Button und der Tabelle dazu, was extern überprüfbar ist. In der Anwendung finden Sie ihn unter Projekt → Tracking direkt unter der Betriebsart; er lässt sich dort lesen, kopieren und herunterladen. Ein Hinweis sagt jeweils, welcher Abschnitt zur eingestellten Betriebsart gehört.
Im Standardmodus ist der Baustein nicht anwendbar - dort ist eine Einwilligung einzuholen und der Vorgang im Consent-Banner zu beschreiben.
Fragen zur Einordnung? Schreiben Sie an steven@broschart.net. Zur Verarbeitung auf dieser Website selbst siehe die Datenschutzerklärung.
Zur Entstehung dieser Seite. Die Beschreibung wurde mit KI-Unterstützung unmittelbar anhand des Quellcodes der Messkomponenten erstellt - nicht anhand einer Produktbeschreibung - und redaktionell geprüft. Wo Angaben von außen überprüfbar sind, steht oben, wie. Wo sie es nicht sind, steht das ebenfalls. Für den Inhalt verantwortlich: Steven Broschart Consulting (siehe Impressum).
